Weitere Familienleistungen des Staates
Auch der Staat unterstützt die Familien mit verschiedenen finanziellen Maßnahmen. Informationen finden Sie auf externen Webseiten, bei den Patronaten, beim nationalen Vorsorgeinstitut NISF/INPS.
Viele finanzielle Leistungen werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Lage der Familie ausgezahlt, die anhand der ISEE-Erklärung überprüft wird. Für die ISEE-Erklärung, die auch für das Landeskindergeld benötigt wird, kann man sich an die Steuerbeistandszentren (CAF, zahlungspflichtiger Dienst) wenden oder diese selbst über den Online-Dienst des Nationalen Fürsorgeinstituts INPS abwickeln.
Die wichtigsten finanziellen Leistungen des Staates sind hier aufgelistet. Wo vorhanden, wurden für weiterführende Informationen auch die entsprechenden Webseiten aufgelistet.
Elternzeit (Congedo parentale), obligatorischer Vaterschaftsurlaub (congedo di paternità obbligatorio)
Bonus Nuovi nati (Bonus für Neugeborene)
Um die Geburtenrate zu fördern und die Familien zu unterstützen, sieht der Staat einen Bonus von 1.000 Euro für jedes ab Januar 2025 geborene oder adoptierte Kind vor. Der ISEE-Wert der Familie darf höchstens 40.000 Euro pro Jahr ausmachen.
Voraussetzungen
- ISEE unter 40.000 Euro
- Ein Elternteil muss in Italien wohnen
- Antragstellung innerhalb von 120 Tagen ab Geburt oder Adoption
Informationen
Antrag
- Website www.inps.it (mit Zugang über SPID, CIE oder CNS)
- INPS-App mit der Funktion "Bonus nuovi nati"
- INPS-Callcenter: 803.164 (kostenlos vom Festnetz) oder 06 164.164 (kostenpflichtig vom Mobilnetz)
- Patronate
Bonus Asilo Nido
Dabei handelt es sich um einen Beitrag für Familien mit Kleinkindern bis zu 3 Jahren, wenn das Kind in einem Kinderhort, in einer Kindertagesstätte oder von einer Tagesmutter betreut wird. Der Bonus wird bei gravierender chronischer Krankheit auch für die Betreuung zu Hause ausbezahlt.
Für ab 2024 geborene Kinder in Haushalten mit einem ISEE-Einkommen unter 40.000 Euro macht der Bonus 3.600 Euro aus und wird auch zuerkannt, wenn bereits weitere Kinder vorhanden sind.
Informationen
Antrag
Bonus mamme - Beitragsbefreiung für berufstätige Mütter
Der Bonus Mamme ist eine finanzielle Unterstützung für berufstätige Mütter mit 2 bzw. 3 oder mehreren Kindern und sieht die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen vor.
Voraussetzungen
- berufstätige Mütter: Der Bonus richtet sich an Mütter, die erwerbstätig sind, sei es als Festangestellte, mit befristeten Verträgen und Selbstständige.
- mindestens 2 Kinder bzw. 3 oder mehr Kinder: Der Bonus wird für Mütter mit mindestens zwei Kindern gewährt, wobei das jüngste Kind nicht älter als 10 Jahre sein darf.
- Einkommensgrenze: Das jährliche Einkommen der Mutter darf 40.000 Euro nicht überschreiten.
Die vorläufige Maßnahme des Staates soll ab 2027 dauerhaft eingeführt werden. Bis dahin fällt die Unterstützung von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus. Daher wird die Unterstützung hier jährlich beschrieben:
2025
Berufstätige Mütter (Festangestellte, mit befristeten Verträgen und Selbstständige) mit 2 Kindern:
- Bonus von 40 Euro im Monat (insgesamt 480 Euro) bei einem Einkommen von weniger als 40.000 Euro pro Jahr und das jüngste Kind darf das Alter von 10 Jahren noch nicht erreicht haben.
Berufstätige Mütter mit 3 oder mehr Kindern:
- Festangestellte: vollständige Beitragsbefreiung für den Arbeitnehmeranteil (maximal 3.000 Euro/Jahr), bis zum Monat, in dem das jüngste Kind 18 Jahre alt wird.
- mit befristeten Verträgen oder Selbständige: Bonus von 40 Euro pro Monat für jeden Monat oder Teilmonat eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit, wenn das jährliche Arbeitseinkommen unter 40.000 Euro liegt und das jüngste Kind unter 18 Jahre alt ist.
2026
Berufstätige Mütter (Festangestellte, mit befristeten Verträgen und Selbstständige) mit 2 Kindern:
- Beitragsbefreiung berechnet auf den Anteil, der von den Arbeitnehmerinnen getragen wird (Gehalt oder steuerpflichtiges Einkommen für Sozialversicherungszwecke maximal 40.000 Euro/Jahr und das jüngste Kind unter 10 Jahren).
Berufstätige Mütter mit 3 oder mehr Kindern:
- Festangestellte: vollständige Beitragsbefreiung für den Arbeitnehmeranteil (maximal 3.000 Euro/Jahr), bis zum Monat, in dem das jüngste Kind 18 Jahre alt wird.
- mit befristeten Verträgen oder Selbständige: Bonus von 40 Euro pro Monat für jeden Monat oder Teilmonat eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit, wenn das jährliche Arbeitseinkommen unter 40.000 Euro liegt und das jüngste Kind unter 18 Jahre alt ist.
2027
Berufstätige Mütter (Festangestellte, mit befristeten Verträgen und Selbstständige) mit 2 Kindern:
- Beitragsbefreiung berechnet auf den Anteil, der von den Arbeitnehmerinnen getragen wird (Gehalt oder steuerpflichtiges Einkommen für Sozialversicherungszwecke maximal 40.000 Euro/Jahr und das jüngste Kind unter 10 Jahren).
Berufstätige Mütter (Festangestellte, mit befristeten Verträgen und Selbstständige) mit 3 oder mehr Kindern:
- Beitragsbefreiung berechnet auf den Anteil, der von den Arbeitnehmerinnen getragen wird (Gehalt oder steuerpflichtiges Einkommen für Sozialversicherungszwecke maximal 40.000 Euro/Jahr und das jüngste Kind unter 18 Jahren).
Informationen
Inklusionsgeld/Assegno di inclusione - ADI
Das Inklusionsgeld ist eine Maßnahme zur wirtschaftlichen Unterstützung sowie zur sozialen und beruflichen Inklusion. Es ist an Wohnsitz-, Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsvoraussetzungen gebunden, an den ISEE-Wert, an die Einkommenssituation des Begünstigten und seines Haushalts sowie an die Teilnahme an einem personalisierten Aktivierungs- und Inklusionsprogramm.
Um das Inklusionsgeld zu erhalten, darf die ISEE-Schwelle der antragstellenden Familie 10.140 Euro nicht überschreiten.
Das Inklusionsgeld wird Familien gewährt, die mindestens ein Mitglied in einer der folgenden Bedingungen haben: mit Behinderung, minderjährig, mindestens 60 Jahre alt, in einer benachteiligten Situation und in ein von der öffentlichen Verwaltung zertifiziertes Pflege- und Betreuungsprogramm der örtlichen Sozial- und Gesundheitsdienste eingebunden.
Informationen
- Webseite des Arbeitsministeriums und des
- Nationalen Fürsorgeinstituts NISF/INPS
Antrag
- Die Anträge können online beim INPS, bei den Patronaten oder Steuerbeistandszentren eingereicht werden.
Steuerfreibeträge für Kinder
Das italienische Steuersystem sieht Steuerfreibeträge für Kinder vor. Diese Freibeträge können zu 50 Prozent zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Alternativ kann ein Elternteil den gesamten Freibetrag beanspruchen. Welche Option für die eigene Familie vorteilhafter ist, kann im Rahmen einer Steuerberatung abgewogen werden.
Im Jahr 2025 wird eine Obergrenze für Steuerabzüge für Steuerzahler mit einem Einkommen von über 75.000 Euro eingeführt, wobei jedoch größere Vergünstigungen für Familien mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern und für Familien mit behinderten Kindern gewährt werden.
Sozialkarte “Dedicata a te” 2025
Über die neue Sozialkarte „Dedicata a te“ können Familien einen Beitrag in Höhe von 500 Euro erhalten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen (u.a. alle Familienmitglieder müssen auf dem Familienbogen aufscheinen, ISEE-Wert von maximal 15.000 Euro).
Familien können die Karte, die von Poste Italiane S.p.A. zur Verfügung gestellt wird, für den Kauf von Grundnahrungsmitteln, Kraftstoff oder Abonnements für den öffentlichen Nahverkehr nutzen.
Informationen
Einkaufskarte/Carta acquisti
Für Bürger, die diese Karte beantragen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (ISEE-Wert bis zu 8.117,17 Euro), steht eine Einkaufskarte zur Verfügung, mit der Lebensmittel, Gesundheitsausgaben und die Zahlung von Strom- und Gasrechnungen unterstützt werden können.
Informationen
Stromrechnungsbonus 2025 (Bonus bollette)
Für das Jahr 2025 ist ein außerordentlicher Beitrag in Höhe von 200 Euro auf die Stromrechnungen vorgesehen – für Haushalte mit einem ISEE (Indikator für die wirtschaftliche Lage) von bis zu 25.000 Euro.
Bonus für Elektrogeräte
Der Beitrag deckt bis zu 30% der Kosten ab, mit einem Höchstbetrag von 100 Euro pro Elektrogerät. Der Höchstbetrag wird auf 200 Euro erhöht für Familien mit einem ISEE (Indikator für die wirtschaftliche Lage) unter 25.000 Euro.
Weitere Informationen
Weitere Maßnahmen, die für Familien von Interesse sein könnten finden sich im Haushaltsgesetz 2025 des Staates.
- Principali misure della legge di bilancio 2025 (externer Link in italienischer Sprache)
Der Staat stellt weitere Boni in Aussicht, z.B. Bonus Sport, Bonus Scuola, Bonus auto elettriche.
Stand: 23.09.2024
Letzte Aktualisierung: 25/09/2025