Fachinformation
Die Familie bildet den Grundstock unserer Gesellschaft und ist der wichtigste Erziehungs-, Bildungs- und Bezugsort für die Kinder. Durch ihre unterstützende Funktion für die nachwachsenden Generationen spielt sie eine grundlegende soziale Rolle. Das Land Südtirol unterstützt die Familie durch verschiedene Maßnahmen.
Familienpolitik in Südtirol
Ziel
Ziel ist es, im Rahmen einer organischen Familienpolitik die Familien in Südtirol in allen Lebensphasen zu unterstützen und ihnen geeignete Rahmenbedingungen für die individuelle Wahl und Realisierung eines Lebensmodells zu schaffen.
Das Land fördert die verschiedenen Familien- und Lebensgemeinschaften, in denen Menschen gleicher oder unterschiedlicher Generationen in einer engen Beziehung zueinander stehen, füreinander Sorge tragen und gegenseitig Verantwortung übernehmen. Es sollen Familien als Ganzes und einzelne Familienmitglieder unterstützt werden, unter Berücksichtigung verschiedener Lebensformen und Lebensphasen.
Besondere Beachtung finden Familien mit zu Lasten lebenden Kindern.
Die gesetzliche Grundlage
- Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol - Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8 (externer Link)
- Familienförderplan
Leitlinien zur Entwicklung und Förderung der Familien in Südtirol - 2021- Download
- Onlineversion (externer Link)
Ziele der Familienpolitik in Südtirol
- Die Familie als soziale Gemeinschaft aufzuwerten,
- die Familiengründung zu unterstützen,
- die Eigenverantwortung und die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten der Familien und ihrer Mitglieder im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Wahlfreiheit zu stärken,
- die Rechte der Familienmitglieder, insbesondere zu Lasten lebender Kinder und von Personen mit Beeinträchtigungen, zu schützen und zu fördern,
- die Chancengleichheit aller Familienmitglieder zu fördern,
- das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Familien zu verbessern und die Beziehungen innerhalb und auβerhalb der Familien zu fördern,
- die gemeinsame Verantwortung von Vater und Mutter bei der Erziehung der Kinder zu stärken,
- die Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern aller Altersklassen innerhalb und außerhalb der Familie zu unterstützen,
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern,
- die Familie durch ausgewogene Sach- und Geldleistungen zu unterstützen und zu entlasten,
- die Zusammenarbeit und Vernetzung im Bereich der Maßnahmen für Familien sowie die Angebote in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern.
Schwerpunkte der Familienförderung
- Familien frühzeitig stärken:
Für eine harmonische Entwicklung der Familie wird die frühzeitige Stärkung der Partnerschafts-, Eltern- und Erziehungskompetenzen gefördert. Zur Erreichung der genannten Ziele werden gezielte, qualifizierte Maßnahmen, die für Familien leicht zugänglich sind, unterstützt. - Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren:
Um das Gleichgewicht zwischen Familienalltag und Erwerbstätigkeit zu erleichtern, werden Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gefördert. Dabei wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien Rechnung getragen. - Familien finanziell unterstützen:
Zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien und zur Stärkung der gesellschaftlichen Chancengleichheit werden direkte und indirekte finanzielle Leistungen bereit gestellt.
Ziel der Südtiroler Landesregierung
Die Landesregierung schafft bestmögliche Rahmenbedingungen für Familien, unterstützt und fördert sie. Hier geht es zum Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2023-2028.
Seit 2014 gibt es in der Landesverwaltung erstmals ein Ressort für Familie.
Politische Vertreterin ist derzeit Rosmarie Pamer, Landeshauptmann-Stellvertreterin und Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, Familie, Senioren , Genossenschaften und Ehrenamt.
Familienagentur
Die Familienagentur des Landes hat 2014 ihre Tätigkeit aufgenommen und untersteht dem Ressort für Familie. Sie koordiniert die Umsetzung der familienpolitischen Maßnahmen, ist Anlaufstelle für Landesverwaltung, öffentliche und private Träger, Einrichtungen, Vereine, Unternehmen.
Die Ziele der Familienagentur sind im Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8 „Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol“ (externer Link) (Art. 11) verankert.
Zuständigkeiten
- Sie überprüft die bestehenden Landesgesetze sowie neue Gesetzesentwürfe und andere Bestimmungen im Hinblick auf die direkten und indirekten Auswirkungen auf die Lebensqualität der Familien und gibt dazu obligatorische Gutachten und Empfehlungen ab,
- sie übt eine Impuls- und Steuerungsfunktion gegenüber den Verwaltungsstrukturen des Landes zur Umsetzung der von den Landesgesetzen vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Familie und den von diesem Gesetz festgelegten Grundsätzen aus,
- sie informiert, berät, unterstützt und vernetzt die Landesstellen und öffentliche und private Körperschaften, Organisationen, Verbände und Unternehmen im Bereich familienrelevanter Themen und ist zentrale Ansprech- und Kompetenzstelle innerhalb der Landesverwaltung sowie für externe Partner,
- sie koordiniert die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und eine familienorientierte Zeitpolitik auf Landesebene,
- sie kann Initiativen zur Förderung der Familie direkt durchführen oder unterstützen,
- sie ist zuständig für die Ausarbeitung eines nachhaltigen und langfristigen Familienförderungsplans, erstellt regelmäßig den Familienbericht in Zusammenarbeit mit dem Familienbeirat und dem ASTAT und kann weitere wissenschaftliche Studien zu den Familien in Südtirol durchführen,
- sie ist Mitglied des Auditrates zur Bewertung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- sie stellt das Sekretariat des Familienbeirates,
- sie vergibt Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen,
- sie führt Initiativen im Rahmen der Familienbildung und Familienbegleitung durch und fördert diese,
- sie plant, entwickelt, kontrolliert und koordiniert Maßnahmen und Fachdienste im Bereich Familie,
- sie betreut die betrieblichen Kindertagesstätten,
- sie gewährleistet Betreuungsdienste außerhalb der Schulzeit, wie Sommer- und Nachmittagsbetreuung,
- sie ist zuständig für Familienmediation,
- sie ist zuständig für Männerhilfe und Männerinitiativen.
Unter dem Leitspruch „FamilyPlus“ setzt sich die Familienagentur für mehr Verständnis und Wertschätzung gegenüber Familien ein.
Kontakte
Hier finden Sie die Übersicht aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Familienagentur.
Familienbeirat
Der Familienbeirat (externer Link) ist ein beratendes Organ der Landesregierung und setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen. Der Familienbeirat trifft sich regelmäßig und bespricht Familien-Themen, unterbreitet Vorschläge, gibt Gutachten und Empfehlungen ab.
Die Mitglieder des Familienbeirates sind direkte Ansprechpersonen für Familien.
Gemeinden
Die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften haben folgende Aufgaben:
- sie fördern das Wohlbefinden der Familien auf lokaler Ebene, arbeiten bereichsübergreifend eng zusammen, vernetzen Kompetenzen und tauschen sich in regelmäßigen Abständen aus,
- sie sind die erste Anlaufstelle für Familien und Einrichtungen vor Ort,
- sie informieren, sensibilisieren und beraten zu familienunterstützenden Maßnahmen vor Ort,
- sie koordinieren die Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit vor Ort und fördern die Zusammenarbeit der lokalen Akteure, die mit und für Familien arbeiten,
- sie stellen ihre Strukturen zur Umsetzung von familienunterstützenden Initiativen zur Verfügung,
- sie fördern familienunterstützende Initiativen,
- sie stimmen sich bei der Planung und Umsetzung von familienfreundlichen Maßnahmen gegenseitig ab und legen fest, welche in optimaler Weise gemeindeübergreifend umgesetzt werden können,
- sie nehmen die weiteren Aufgaben und Funktionen wahr, welche dieses Gesetz und andere Bestimmungen ihnen ausdrücklich zuteilen.
Zur Optimierung der Zusammenarbeit und zum Aufbau eines nachhaltigen Netzes von Beziehungen ernennt jede Gemeinde und jede Bezirksgemeinschaft ein Ausschussmitglied als Bezugsperson für den Bereich Familie.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
audit familieundberuf
Familienfreundlichkeit bei den Arbeitgebern
Qualität in der Kleinkindbetreuung
Das Land schreibt Qualitätsstandards
Zeitpolitik
Verbesserung der Lebensqualität
Familienfreundlichkeit
Ideenbörse für familienfreundliche Maßnahmen
Information für Landesbedienstete
Unterstützung bei der Kleinkindbetreuung