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Zulage für Väter in Elternzeit - Landesfamiliengeld+

Gemeinsam die Betreuung der eigenen Kinder zu übernehmen, hat in der Regel positive Auswirkungen auf die Paarbeziehung und die Eltern-Kind-Beziehung.

Wenn sich Väter nicht nur nach Feierabend oder am Wochenende in ihrer Familie einbringen, wird dies bei öffentlichen Leistungen honoriert. 

So kann das Familiengeld dank der Zulage Landesfamiliengeld+ bis auf das Zwei- bzw. Vierfache steigen, wenn Väter in den ersten 18 Monaten des Kindes mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate Elternzeit nehmen und nur 30% oder kein Geld beziehen. 

Der Zusatzbeitrag wird für einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens drei aufeinanderfolgenden vollen Monaten gewährt, in denen die Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Voraussetzung dafür ist ein Angestelltenverhältnis des Vaters im Privatsektor

Für Väter, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ist das Familiengeld+ nicht vorgesehen. 

Beanspruchen Mutter und Vater Elternzeit, können Babys länger zu Hause von ihren Eltern betreut werden, ohne dass einer der Partner auf seine Arbeitsstelle verzichten muss. Denn statt maximal sechs Monate Elternzeit der Mutter kann die Elternzeit gemeinsam auf bis zu 10 bzw. sogar auf maximal 11 Monate steigen, falls der Vater mindestens drei Monate davon in Anspruch nimmt. 

Auch bei der rentenmäßigen Absicherung von Erziehungszeiten gibt es einen zeitlichen Bonus für Familien, in denen der Vater mindestens drei Monate Elternzeit nimmt.