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Kleinkindbetreuung in Südtirol

Das Land setzt auf hohe Betreuungsqualität bei den Anbietern der Kleinkindbetreuung - damit die Kinder sich wohlfühlen.
Das Land setzt auf hohe Betreuungsqualität bei den Anbietern der Kleinkindbetreuung - damit die Kinder sich wohlfühlen.

In Südtirol gibt es viele Angebote der Kleinkindbetreuung in Kindertagesstätten (auch betrieblichen Kitas), Kinderhorten und bei Tagesmüttern, die vom Land finanziert werden.

Angesichts des gesellschaftlichen Wandels benötigen Eltern immer mehr Unterstützung bei der Betreuung der Kinder. Diese stellt für viele Familien eine große Herausforderung dar. Das Land fördert Kinderbetreuungsangebote, die es Familien ermöglicht, dass Mütter und Väter arbeiten gehen können.

Eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass es Familien gut geht und die Balance zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen und Notwendigkeiten von Kindern und Eltern stimmt. Gerade in Zeiten der Kleinfamilie sollen Kinder auch soziale Erfahrungen außerhalb ihres familiären Umfeldes machen können. 

Darum unterstützt die öffentliche Hand in Südtirol Kleinkindbetreuungsangebote, aber auch Nachmittags- und Ferienbetreuungsangebote, die den Qualitätskriterien des Landes entsprechen. Ansprechpartner für verfügbare Betreuungsmöglichkeiten vor Ort ist die jeweilige Wohngemeinde, die alle Angebote koordiniert. Ebenso werden Spielgruppen, Krabbelgruppen und Eltern-Kind-Zentren gefördert. 

Wo sind Kleinkinder am besten aufgehoben, wenn ihre Eltern arbeiten gehen? Das muss jede Familie in Übereinstimmung mit ihren Bedürfnissen und Ressourcen selbst entscheiden.

Verschiedene Betreuungsmöglichkeiten 

Heute gibt es in ganz Südtirol unterschiedliche sozialpädagogische Betreuungsmöglichkeiten, in denen Kleinkinder noch vor dem Kindergarteneintritt in ihrer Entwicklung begleitet werden. Dabei wird auf eine altersgerechte Gruppengröße und Betreuungsintensität geachtet. 

Laut den Qualitätskriterien des Landes muss in allen Kleinkinderbetreuungsstrukturen ein Personalschlüssel von 1:5 eingehalten werden, also eine Betreuungsperson pro fünf anwesende Kinder arbeiten. 

  • Kinderhorte: höchstens 15 Kinder mit 3 Betreuerinnen pro Sektion (Insgesamt maximal 60 Plätze für Kinder pro Kinderhort)
  • Kindertagesstätten: höchstens 30 Kinder, aufgeteilt auf zwei Gruppen zu maximal 15 Kinder in jeweils 2 Gruppenräumen mit jeweils 3 Betreuerinnen
  • Tagesmütter/Tagesväter:  höchstens 5 Kinder zeitgleich.

Voraussetzung

Zugang zu den Betreuungsdienste haben Kinder im Alter zwischen drei Monaten bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres, die noch nicht den Kindergarten besuchen.

Die Anwesenheit des Kindes ist je nach Dienst unterschiedlich geregelt und verlangt aus pädagogischen Gründen ein Minimum von zumindest 12 Stunden pro Woche. Je nach familiären Bedürfnissen kann die Betreuungszeit dann vor allem in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern individuell gestaltet werden.

  • Kita und Tagesmutter: zumindest 12 Stunden pro Woche, Betreuungszeit kann auf familiäre Bedürfnisse abgestimmt werden
  • Kinderhort: 20 Stunden und 5 Wochentagen 

Kosten

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Art des Betreuungsdienst
  • Anzahl der betreuten Stunden 
  • wirtschaftliche Situation der Familie

Für die Betreuung in Kindertagesstätten (ausgenommen betriebliche Betreuungsplätze), bei Tagesmüttern/Tagesvätern und in Kinderhorten können Familien um Tarifermäßigung ansuchen.

Bonus Asilo Nido 2025

Dabei handelt es sich um einen Beitrag des Staates für Familien mit Kleinkindern bis zu 3 Jahren, wenn das Kind in einem Kinderhort, in einer Kindertagesstätte oder von einer Tagesmutter betreut wird. Der Bonus wird bei gravierender chronischer Krankheit auch für die Betreuung zu Hause ausbezahlt.

Für ab 2024 geborene Kinder in Haushalten mit einem ISEE-Einkommen unter 40.000 Euro macht der Bonus 3.600 Euro aus und wird auch zuerkannt, wenn bereits weitere Kinder vorhanden sind. 

Die Beiträge des einheitlichen Kindergeldes sind seit 2025 von der Berechnungsgrundlage für die ISEE-Erklärung ausgeschlossen.

Informationen

Informationen zu den verschiedenen Anbietern von Kleinkindbetreuungs-Diensten und verfügbaren Betreuungsplätzen erteilen:

Es ist ratsam, sich rechtzeitig um einen Betreuungsplatz zu bemühen. 

Dafür gibt es bei Kinderhorten Fristen, die von der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden. Sofern es noch freie Plätze gibt, ist eine Einschreibung auch außerhalb der Fristen möglich. In Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern kann die Einschreibung dagegen das ganze Jahr über erfolgen.

Auch erfährt man in der Gemeinde, ob es Spiel- oder Krabbelgruppen oder ein Eltern-Kind-Zentrum gibt.

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 23/09/2025