Beiträge für öffentliche und private Körperschaften - Bereich Familie
Informationen für Gemeinden, Organisationen, Vereine und Arbeitgebende
Öffentliche und private Körperschaften, die Kleinkindbetreuung, Kinderbetreuung in den Schulferien und ergänzend zur Schule bieten sowie Organisationen, die Familienbildung anbieten, werden vom Land über die Familienagentur mit Beiträgen unterstützt. Vom Land unterstützt werden auch familienfreundliche Betriebe, die mit dem Audit „familieundberuf“ zertifiziert sind.
Informationen, Zugangsvoraussetzungen, notwendige Dokumente, Gesetzesbestimmungen und Termine sind in den einzelnen Diensten aufgelistet.
- Eine Übersicht der aktuellen Fälligkeiten in den jeweiligen Beitragsbereichen finden Sie hier: Übersicht Termine für die Beitragsanträge 2026
- Es wird auch darauf hingewiesen, dass private Körperschaften zur Veröffentlichung der erhaltenen Beiträge verpflichtet sind. (Artikel 1, Absätze 125-129 des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124)
Wichtige Information
Seit 01.01.2026 können die ONLUS, obwohl sie rechtlich noch bis zum 31.03.2026 bestehen, nicht mehr die Befreiung von der Anwendung des Steuerrückbehalts von 4% beantragen. STEUERRÜCKBEHALTE AUF BEITRÄGE VON ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 DES Dpr 600/73 (C.R. 7.01)
Deshalb ist die Zusendung des Erklärungsformulars für die Anwendung der 4%-Akontosteuer auf Beiträge an die Familienagentur mittels PEC familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it notwendig, in dem eine der vorhandenen Optionen auswählt wird.
Der Antragsteller muss das Erklärungsformular:
- für alle bereits eingereichten Beitragsanträge ab 01.01.2026 nachträglich übermitteln, wobei anzugeben ist, auf welchen Antrag sich das Erklärungsformular bezieht.
- für alle künftigen Beitragsansuchen und
- für alle Abrechnungen beilegen.
=> Erklärungsformular für die Anwendung der 4%-Akontosteuer auf Beiträge (Download)
WICHTIGE INFORMATION
Die Dienste im Bürgernetz My Civis wurden am 24.02.2026 auf ein neues System umgestellt. Davon betroffen sind auch die von der Familienagentur vergebenen Beiträge.
Eine erste Überprüfung hat ergeben, dass bei den unten angeführten Diensten noch nicht alle Inhalte korrekt dargestellt werden. Wir arbeiten bereits an der Behebung der Fehler und bitten deshalb, zur Zeit NICHT die Formulare zu verwenden, die im jeweiligen Dienst veröffentlicht sind.
Familienagentur
Kleinkindbetreuung
Für Gemeinden, private und öffentliche Körperschaften sowie Arbeitgebende, die Kinderbetreuung anbieten.
Außerschulische Betreuung und Begleitung für Kinder und Jugendliche (Ferienbetreuung)
Für Anbieter, die Initiativen zur pädagogisch qualifizierten Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen während der Schließungszeiten der Schulen (Ferienbetreuung) anbieten.
Ab März 2026 gelten neue Kriterien für die Gewährung von Beiträgen.
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen:
- Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen - Beschluss der Landesregierung Nr. vom 951 21/11/2025
- Berechnungsmethodik - Beschluss der Landesregierung Nr. 170 vom 06/03/2026
- Verlängerung der Frist für die Einreichung von Beitragsanträgen für das Jahr 2026 - Beschluss der Landesregierung Nr. 1147 vom 30/12/2025
Lesen Sie hier die häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zum neuen Beitragssystem.
Hier finden Sie die neuen Formulare, die für den Beitragsantrag 2026 zu verwenden sind:
Ferienbetreuung – 2026
Informationen für Gemeinden und Organisationen, die Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche anbieten
Familienbildung
Für öffentliche und private Körperschaften sowie Einrichtungen für familienbildende Tätigkeiten, Projekte und Investitionen
Formulare und Anlage für Projekte 2026
audit familieundberuf
Für Arbeitgebende, die den Auditierungsprozess beginnen, gibt es Beiträge für die Zertifizierungskosten und erhöhte Beiträge für bereits zertifizierte Betriebe.
Letzte Aktualisierung: 10/03/2026