Kinderschutz in der Kleinkindbetreuung
In den Kleinkindbetreuungsdiensten in Südtirol ist die laufende Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie der Kinderschutz vorgesehen.
Qualiltätsstandards in den Kleinkindbetreuungsdiensten
Qualiltätsstandards in den Kleinkindbetreuungsdiensten schreiben den Schutz des Kindes vor: Kindertagesstätten, Kinderhorte und Tagesmütterdienste müssen die Sicherstellung der körperlichen, geistigen und sexuellen Unverserhtheit der Kinder gewährleisten.
Bei Verdacht auf Gewalt gegen ein Kind oder Vernachlässigung bzw. Missbrauch eines Kindes ist gemäß einem intern verankerten Kinderschutzkonzept vorzugehen und mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten.
Kinderschutzkonzept
Jede Einrichtung in Südtirol verfügt über ein Kinderschutzkonzept, welches die Fachkräfte dabei unterstützt, bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (z.B. aufgrund von Vernachlässigung, Traumatisierung) kompetent und zum Schutz des Kindes zu handeln. Hierzu sind die Einrichtungen mit den zuständigen Diensten im Sozialraum vernetzt.
Informationen
Sollten pädagogische Fachkräfte in Kleinkindbetreuungsstrukturen eine etwaige Vernachlässigung oder gar eine Gefährdung des Kindes beobachten, sollte die Leitung dies den Sozialdiensten oder dem Jugendgericht melden.
Netzwerktreffen stärkt Kinderschutz in der Kleinkindbetreuung
Beim Netzwerktreffen Kinderschutz der Familienagentur am 10. Juni 2026 haben sich pädagogische Fachkräfte sowie Expertinnen und Experten aus Pädagogik, Sozialbereich und Justiz über zentrale Fragen des Kinderschutzes in der Kleinkindbetreuung ausgetauscht.
Unterlagen anlässlich des Netzwerktreffens:
- Präsentation Il comportamento lesivo del personale educativo, Dott.ssa Cristina Tomio, Accompagnamento pedagogico cooperativa sociale Coccinella (in italienischer Sprache)
- Präsentation Trascuratezza emotiva, Dott.ssa Francesca Marangoni, Accompagnamento pedagogico presso l’Azienda Servizi Sociali di Bolzano (in italienischer Sprache)
- Präsentation Einblick in die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft, Dr.in Barbara Ruzzon, Akademische Mitarbeiterin Kinder- und Jugendanwaltschaft
- Leitlinien für Meldung/Anzeige an die Ordentliche Gerichtsbehörde und an das Jugendgericht
Letzte Aktualisierung: Heute