Mutterschutz
Mütter genießen bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz.
Arbeitsrechtlicher Schutz für Eltern
Der Entlassungsschutz beginnt bei Frauen bereits ab dem Beginn der Schwangerschaft.
Nachtarbeit ist für Frauen vom Zeitpunkt der Feststellung der Schwangerschaft an bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes verboten. Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ist Nachtarbeit fakultativ, also die Mutter oder der Vater, falls die Mutter vom Verweigerungsrecht nicht Gebrauch macht, kann sie auf Wunsch verweigern. Für Alleinerziehende gilt diese Bestimmung bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
Die Gesundheit von Mutter und Kind muss vom Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt, in dem sie oder er von der Schwangerschaft informiert wird, in besonderem Maße geschützt werden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche etwaige Gefährdungen für die Mutter und das Kind zu erheben und sie davor zu schützen. Sollte dies nicht möglich sein, indem der werdenden Mutter andere Tätigkeiten anvertraut werden, kann beim Arbeitsinspektorat um vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft (Formular) angesucht werden.
Selbständige Mütter müssen sich selbst um den Schutz ihrer Gesundheit kümmern.
Rechtliche Grundlagen
- Decreto legislativo 26 marzo 2001, nr. 151 (externer Link)