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Personalausweis

Für Fahrten ins Ausland mit dem Baby braucht Ihr Kind einen Ausweis.

Identitätskarte

Die Identitätskarte für Ihr Kind unter drei Jahren hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, für Minderjährige zwischen drei und achtzehn Jahren 5 Jahre. 

Der Ausweis kann beim Meldeamt der Gemeinde beantragt werden. 

Folgende Dokumente werden beim Antrag für die Ausstellung der Identitätskarte in Papierform benötigt:

  • drei Passfotos des Kindes
  • die Anwesenheit und die Unterschriften beider Elternteile. 
  • Das Kind muss beim Antrag anwesend sein. 

Für die elektronische Identitätskarte (CIE) genügt ein Foto in digitaler Form. 

Informationen

Reisepass

Für manche Länder, vor allem jene, die außerhalb der Europäischen Union liegen, reicht jedoch die ­Identitätskarte nicht aus. Daher kann man einen ­Reisepass auch für Kinder und Babys beantragen. ­Wichtig ist dabei, dass beide Elternteile ihre Zustimmung geben müssen und die Ausstellung eines ­Reisepasses nur auf Vormerkung in der Quästur von Bozen oder beim örtlich zuständigen Polizeiamt erfolgt. Das Meldeamt der Wohnortgemeinde kann jedoch hier bei der Vorbereitung der Unterlagen behilflich sein.

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