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Krankheit/Behinderung des Kindes

Krankheit

Wird das Kind krank, haben Eltern im Angestelltenverhältnis das Recht der Arbeit fernzubleiben. Dies gilt auch bei Adoption und Anvertrauung.

  • bis zum 3. Lebensjahr des Kindes: ohne zeitliche Beschränkung
  • bei Kindern zwischen 3 und 14 Jahren: 10 Tage 

Diese Tage zur Pflege eines kranken Kindes dürfen nicht von beiden Elternteilen zeitgleich genossen werden. Diese Tage werden nicht entlohnt. Sie werden aber für die Rentenbeiträge gutgeschrieben und für das Dienstalter angerechnet. 

Im öffentlichen Dienst steht Eltern bis zum 12. Lebensjahr des Kindes eine bezahlte Abwesenheit von insgesamt maximal 60 Tagen pro Kind zu. Diese Zeit kann auch stundenweise für Arztbesuche in Anspruch genommen werden. Sowohl im privaten wie im öffentlichen Bereich ist die Krankheit des Kindes immer mit ärztlichem Zeugnis nachzuweisen.

Quelle


Behinderung

Eltern von Kindern mit einer schweren Behinderung haben die Möglichkeit, Begünstigungen am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen. Zugang zu den Begünstigungen am Arbeitsplatz haben Menschen mit einer schweren Behinderung und deren Familienangehörigen.

Letzte Aktualisierung: 12/02/2026