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Interne Evaluierung

Im Kleinkinderbetreuungsbereich ist die laufende Qualitätsentwicklung und -sicherung vorgesehen.

Internes Evaluierungsverfahren

Eine in den Qualitätskriterien (externer Link) vorgesehene Qualitätssicherungsmaßnahme ist das interne Evaluationsverfahren (externer Link):

  1. „Die Trägerkörperschaften gewährleisten die interne Sicherung und Unterstützung einer ständigen Weiterentwicklung der Dienste, und zwar folgendermaßen:
    • a) Sie setzen ein internes Verfahren ein, mit dem die Umsetzung der Qualitätsstandards laut dieser Verordnung jährlich evaluiert wird; das Verfahren wird auf Landesebene erarbeitet und ist verbindlich anzuwenden,
    • b) Sie übermitteln der Familienagentur den Jahresbericht zu den Ergebnissen der Evaluation.“

(DHL Nr. 42/2017, Art. 30)

Interne Evaluierung aller Kleinkindbetreuungsdienste für die Bezugsjahre 2023/24

Die interne Evaluierung aller Kleinkindbetreuungsdienste für die Bezugsjahre 2023/24 soll dem Erarbeiten eines institutionsadäquaten Kinderschutzkonzeptes gewidmet sein.

Die Träger der Dienste werden ersucht, das Konzept in einem partizipativen Prozess mit allen Fachkräften zu entwickeln und bis zum 31.12.2024 der Familienagentur zukommen zu lassen.

Im Rahmen von Netzwerktreffen mit den Fachkräften der pädagogischen Begleitung wird den Diensten eine Prozessbegleitung von Prof. Ulrike Loch, Fakultät für Bildungswissenschaften an der Freien Universität Bozen und der zuständigen Pädagogin der Familienagentur, Verena Buratti angeboten.