Dokumentation & Abrechnung
Wird es weiterhin notwendig sein, in den Rechnungen und Zahlungen einen CUP anzuführen?
Für Begünstigte von Beiträgen, wie natürliche Personen und gemeinnützige Vereine ohne Gewinnorientierung, besteht keine Pflicht, den CUP in Rechnungen anzugeben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Fehlen des CUP mit einer Ersatzerklärung begründet werden muss, in der angegeben wird, dass die in der Abrechnung angeführten Rechnungen mit den Ausgaben für die Durchführung des Projekts mit CUP in Zusammenhang stehen.
Die Ersatzerklärung muss vom Träger erstellt, unterzeichnet und eingereicht werden.
- Nummer: 6
- Datum: 07.01.2026
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