Inklusion
Sind bei Einzelbetreuung auch Verpflegung und Restkosten förderfähig?
Die Verpflegungspauschale kommt sowohl für die betreuten Kinder als auch das entsprechende zulässige Betreuungspersonal zur Anwendung. Eine eigene Restkostenpauschale ist nicht vorgesehen.
- Nummer: 4
- Datum: 05.12.2025
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