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Pamer trifft künftige Vormunde unbegleiteter Minderjähriger

28.05.2026, 08:20

Ehrenamtlich Tätige begleiten Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger – Grundausbildung der Kinder- und Jugendanwaltschaft fand vor Kurzem statt, seit 2017 insgesamt 130 Vormunde ausgebildet

Landesrätin Rosmarie Pamer, Amtsdirektorin Astrid Wiest, Franziska Gasser (Kinder- und Jugendanwaltschaft) sowie Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller bei der Ausbildung für Vormundinnen und Vormunde 
von unbegleiteten Minderjährigen. (Foto: LPA/Katharina Fleischmann)
Landesrätin Rosmarie Pamer, Amtsdirektorin Astrid Wiest, Franziska Gasser (Kinder- und Jugendanwaltschaft) sowie Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller bei der Ausbildung für Vormundinnen und Vormunde von unbegleiteten Minderjährigen. (Foto: LPA/Katharina Fleischmann)

BOZEN (LPA). Junge Menschen ohne italienische oder EU-Staatsbürgerschaft, die sich ohne Begleitung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigte in Italien aufhalten, haben laut gesetzlicher Regelung aus dem Jahr 2017 Anspruch auf einen Vormund oder eine Vormundin, der oder die den Minderjährigen beratend, begleitend und unterstützend zur Seite steht. Zu den Aufgaben einer Vormundin oder eines Vormundes zählen unter anderem die Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten, die Übernahme der Kontakte zu Schule und Arbeit oder auch die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung. "Junge Menschen brauchen jemandem, auf den sie sich verlassen können, der Sicherheit gibt und der unterstützt, den eigenen Platz in der Gesellschaft zu finden. Vormundinnen und Vormunde übernehmen dabei nicht nur für die Jugendlichen eine wichtige Rolle, sondern zeigen auch großes gesellschaftliches, ehrenamtliches Engagement", sagt Landesrätin Rosmarie Pamer.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen von jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr zu schützen und ist in diesem Zusammenhang auch für Auswahl und Ausbildung von freiwilligen Vormundinnen und Vormunden zuständig. "Jedes Kind und jeder junge Mensch hat, unabhängig von seiner oder ihrer Herkunft, den gesetzlichen Anspruch auf ein sicheres Aufwachsen. Dies zu garantieren ist die zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft", betont Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.

Gemeinsam mit dem Jugendgericht, der Dienststelle für soziale Integration des Betriebes für Sozialdienste Bozen, den Sozialdiensten, den Aufnahmeeinrichtungen, den Kulturvermittlern und der Quästur ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft ein wichtiger Akteur, wenn es darum geht unbegleitete junge Menschen aufzunehmen und zu schützen. Menschen, die eine Vormundschaft freiwillig übernehmen, wachen über die Bedingungen der Aufnahme, die Erziehung und Integration, Sicherheit und den Schutz der Minderjährigen. Unbegleitete Minderjährige sind dabei nicht bei ihrem Vormund/ihrer Vormundin untergebracht, sondern leben meist in einer Einrichtung des Landes oder bei einer Pflegefamilie. In Südtirol wurden derzeit laut Daten des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion 114 unbegleitete ausländische Jugendliche aufgenommen, 78 von ihnen sind noch minderjährig, 36 sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. 61 der unbegleiteten Jugendlichen leben in Einrichtungen in Südtirol, 53 in Einrichtungen außerhalb Südtirols.

ck