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Seniorenbeauftragte Tronti Harpf bei Landesrätin Pamer

16.09.2026, 13:22

Antrittsbesuch im Zeichen von gemeinsamen Anliegen für Südtirols Seniorinnen und Senioren – Vera Tronti Harpf ist Südtirols erste Seniorenbeauftragte innerhalb der Volksanwaltschaft

Seniorenbeauftragte Vera Tronti Harpf hat mit Amtsdirektorin Brigitte Waldner und Landesrätin Rosmarie Pamer gemeinsame Anliegen besprochen. (Foto: LPA/Hannes Wisthaler)
Seniorenbeauftragte Vera Tronti Harpf hat mit Amtsdirektorin Brigitte Waldner und Landesrätin Rosmarie Pamer gemeinsame Anliegen besprochen. (Foto: LPA/Hannes Wisthaler)

BOZEN (LPA). Seit Anfang September hat Südtirol mit Vera Tronti Harpf erstmals eine Seniorenbeauftragte. Sie übernimmt dabei innerhalb der Volksanwaltschaft Anliegen, die von Seniorinnen und Senioren vorgebracht werden oder sich mit Anliegen der älteren Generation befassen. Die Seniorenbeauftragte ist zudem Rechtsmitglied im Landesseniorenbeirat und eine wichtige Ansprechperson für die für Senioren zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer.

Bei einem ersten Treffen von Landesrätin Pamer mit Seniorenbeauftragten Tronti Harpf und der Direktorin des Amtes für Senioren und Sozialsprengel, Brigitte Waldner, wurde über gemeinsame Herausforderungen und Anliegen gesprochen. Seniorenbeauftragte Tronti Harpf betonte dabei, dass ihr viel an einer guten Zusammenarbeit mit dem Ressort und dem Amt liege. Sie plane zudem Sprechstunden vor Ort zu organisieren, um den direkten Kontakt mit Seniorinnen und Senioren und deren Belange zu fördern. "Es war mir ein wichtiges Anliegen, dass der oder die Seniorenbeauftragte möglichst zeitnah ernannt wird. Darum freut es mich umso mehr, dass mit Vera Tronti Harpf eine Ansprechperson gefunden wurde, die schon lange in der Volksanwaltschaft tätig ist und darum bereits bestens mit den Bedürfnissen älterer Menschen vertraut ist", betont Landesrätin Rosmarie Pamer.

Die Seniorenbeauftragte ist innerhalb der Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Rechte älterer Menschen ab 65 Jahren zuständig. Sie führt in diesem Zusammenhang Informations- Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Interesse von Seniorinnen und Senioren durch, berät ältere Menschen in rechtlichen Fragen und vermittelt bei Konflikten und meldet den zuständigen Stellen Risiko- und Schadensfaktoren für Seniorinnen und Senioren. Außerdem zählt die Unterstützung von Initiativen gegen Altersdiskriminierung, die Förderung der Seniorenpolitik oder die Überwachung der Wahrung der Würde und der Rechte von pflegebedürftigen Personen in Einrichtungen oder zu Hause zu den Aufgaben des oder der Seniorenbeauftragten.

ck